Energie Audit nach DIN EN 16247 und Corona Virus (SARS-CoV-2)

Das gesetzlich verpflichtende Energie Audit ist mindestens alle 4 Jahre wiederholt durchzuführen. Der erste Verpfllichtungstermin war am 5. Dezember 2015. Damit ist spätestens am 5.12.2019 erneut ein Energie Audit durchzuführen.

Aufgrund der Novellierung des EDL-G als gesetzliche Grundlage des Energie Audits am 26.11.2019 im Bundesrat wurde die Frist zur Abgabe der elektronischen Erklärung auf Ende März 2020 gelegt. In diesen tagen verschickte die BAFA ein Informationsmail an die akkreditierten Energie Auditoren über die typischen Fragestellungen im Umgang mit dem Termin. Aufgrund er massiven Beschränkungen, können viele energetische Objekte gar nicht mehr energetisch begangen werden, weil die Betriebe ruhen.

Die BAFA rät, diese Sachverhalte eingehend zu dokumentieren

Hinweis der BAFA: „Corona“: Können Sie Ihr Energieaudit derzeit nicht rechtzeitig durchführen, dokumentieren Sie dies. Beeinträchtigungen durch die aktuelle Situation werden entsprechend berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ / Fragen zum EDL-G unter dem Punkt CORONA.

Die gesetzliche Frist kann nicht auf Antrag verändert werden. Die Frist ist eine Frist. Alle Unternehmen und Auditoren welche eine verzögerte Fertigstellung in Anspruch nehmen müssen, sind verpflichtet dies umgehend bei einer Wiederermöglichung nachzuholen.

Ich habe gerade an meine Kunden eine entsprechende Dokumentation
der Ereignisse und der belastbaren Gründe für eine Überziehung des ursprünglichen Termins versandt.

BAFA mit neuem Leitfaden für Energieaudit DIN 16247 für 2019/2020

Am 26.11.2019 tritt die Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das EDL-G regelt u.a. die Anwendung und Durchführung des verpflichtenden Energie Audits. Mit der Novellierung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen für die verpflichtenden Unternehmen.
Die BAFA hat ein dazu angepasstes Merkblatt für Energie Audits veröffentlicht.

Für das Energie Audit nach DIN EN 16247 2019/2020 sind die neuen geänderten Regelungen umzusetzen und daher wichtig für die Unternehmen selbst und alle durchführenden Energie Auditoren.

 

EDL-G in der novellierten Fassung vom 26. November 2019

BAFA_Energie_Audit_Merkblatt_20191126

EDL-G und Energie Audit DIN 16247: Bundesrat beschließt die Novellierung

Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) wurde heute (26. November 2019) vom Bundesrat in einer neuen Fassung beschlossen. Die Neufassung ist für viele Unternehmen relevant für die verpflichtende Durchführung der Energie Audits nach DIN EN 16247. In diesem Blog Beitrag informieren wir über wesentliche Änderungen und Anpassungen.

Drei wesentliche Änderungen im EDL-G für die Energie Audits 2019/2020

  1. Bagatellschwelle Energieverbrauch p.a.
  2. Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits
  3. Zusätzliche Anforderungen an Energie Auditoren

 

1. Neue Bagatellschwelle eingeführt

Ein Energie Audit nach DIN EN 16247 zieht einen gewissen Aufwand mit sich und gleichzeitig besteht das übergeordnete Ziel,

 "wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen erkennen zu können."

Das kann im gegenseitigen Widerspruch stehen, wenn der Aufwand des Energie Audits nicht durch das Effizienzpotenzial überhaupt gedeckt werden kann. Dann sollte der Betrieb doch lieber die Effizienzmaßnahme durchführen und damit zumindest etwas Energie sparen.

Der Gesetzgeber hat als Ausfluss aus der ersten Auditwelle 2015/2016 darauf reagiert und eine neue Bagatellschwelle eingeführt.

Betriebe mit einem dokumentierten Gesamtenergieverbrauch in den letzten Jahren von kleiner 
500.000 kWh/a (500 MWh/a) können ab sofort ein vereinfachtes Energieaudit durchführen.

Sie müssen dafür dem BAFA lediglich per Online-Erklärung mitteilen, wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch und ihre Energiekosten, jeweils pro Jahr und aufgeschlüsselt nach Energieträgern sind und dieses mit ausgewählten Basisdaten nachweisen. In diese Kategorie fallen rund 3.000 Unternehmen in Deutschland.

Immerhin ca. 3.000 Unternehmen fallen in diese Größenordnung – jetzt reicht eine Online Erklärung mit der Angabe der Energiekosten und des Energieverbrauchs dazu aus, das vereinfachte Verfahren anwenden zu können. Ein Energieverbrauch von 500 MWH/a entspricht Jahresenergiekosten von unter 10.000 €/a (netto).

Ohne Begatellschwelle sind die vollen Kosten eines Energie Audit der größte Einzelposten
in den Jahreskosten.

 

2. Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits

Der Prozess zur Meldung eines durchgeführten Energie Audits ist verändert worden. Audit-pflichtige Unternehmen müssen spätestens 2 Monate nach Abschluss des Energie Audits eine strukturierte Online-Meldung mit vielen Detailinformationen zum Energie Audit im extra dafür eingerichteten BAFA-Portal einstellen.

3. Zusätzliche Anforderungen an durchführende Energie Auditoren

Die durchführenden Energie Auditoren mussten vor 4 Jahren die Anforderungen gemäß DIN EN 16247 Teil 5 erfüllen. In der Neufassung des EDL-G gilt jetzt, dass die Energie Auditoren vor der Durchführung des Energie Audits bei der BAFA akkreditiert sein müssen. Eine nachträgliche Akkreditierung ist nicht vorgesehen.

Ab dem Jahr 2023 müssen die akkreditierten Energie Auditoren regelmäßige Fortbildungskurse zum Thema Energie nachweisen, um die Akkreditierung zu erhalten.

4. Neufassung des EDL-G im Internet

Externer Link auf Gesetze im Internet mit der pdf Version des EDL-G in der Novellierten Fassung vom 26. November 2019. Mit dem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite von DELTA ADVICE.

Energie Audit DIN 16247 in 2019 wieder fällig

Das verpflichtende Energie Audit nach EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz) in Verbindung mit DIN EN 16247 ist für Unternehmen alle 4 Jahre fällig. In 2019 ist die nächste reguläre Fälligkeit für alle verpflichtenden Unternehmen gegeben. Die Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Ausführkontrolle (BAFA).
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Energieeffizienz Zuhause ganz einfach – Stadtwerke Unterschleißheim macht es möglich

So ein Zufall aber auch!

UGA – Unterschleißheim Gewerbeausstellung 2016 hat sich voll rentiert

Es war eine sehr interessante Veranstaltung mit vielen Gesprächen an den verschiedenen Info- und Verkaufsständen. Bei Stadtwerke Unterschleißheim füllte ich einen Teilnahmebogen zur Energieeffizienz aus, und fragte noch, ob ich als Energieprofi auch mitmachen darf – aber ja gerne!
Gestern stand ein großes Paket aus Unterschleißheim bei mir zuhause – Herzlichen Glückwunsch zum dritten Preis beim Energiequiz.
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Energie Audit DIN 16247 für SEMATIC GROUP in Deutschland

Auch mittelständische Unternehmen sind von der Neuregelung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) in 2015 betroffen, wenn das Unternehmen mehrheitlich in einem größeren Konzernverbund integriert ist. In 2015 gelten in den EU Mitgliedsstaaten neue Regelungen zum verpflichtenden Energie Audit bis zum 5. Dezember 2015 – eben auch in Deutschland.

Mittelständisches Unternehmen LM Liftmaterial GmbH in Pliening bei München


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Immobilien Freistaat Bayern – Energie Audit nach DIN 16247

Zum 5. Dezember 2015 müssen alle Unternehmen, die nicht als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen) eingestuft werden, die Anforderungen des veränderten Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G erfüllen. Dieses neu gefasste Gesetz, legt fest, dass die betroffenen Unternehmen erstmalig zum Stichtag ein Energie Audit nach DIN 16247 nachweisen müssen.


Davon ausgenommen sind Unternehmen die bereits eine höherwertige Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS durchgeführt haben (oder in der Umsetzung sind).
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Energie einsparen – DELTA ADVICE unterstützt sienergy

Nachhaltig Energie einzusparen ist nicht nur sinnvoll sondern kann bei Unternehmen neben den monetären auch prozessuale Vorteile generieren. Unter dem Oberbegriff der Energieeffizienz gibt es diverse Themenstellungen und Herangehensweisen, die vor allem erst durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz einen hohen Nutzen erzeugen können.

Zusammenarbeit zwischen DELTA ADVICE und sienergy

sienergy hat sich als junges Unternehmen auf mobile und drahtlose Messlösungen spezialisiert. Die Messlösungen von sienergy sind ohne das Wissen um die sinnvolle Anwendung nur teilweise effektiv.
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ENDESA Energia S.A. bietet unser Energieaudit für die Kunden an

Der spanische Energieversorger ENDESA Energia S.A. bietet in Deutschland unsere Beratung und Unterstützung im Energieaudit nach DIN EN 16247 für Ihre Kunden an. Ein Energieaudit wird nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für Großunternehmen verpflichtend. Unternehmen mit

  • > 200 Mitarbeiter
  • > 50 Mio € Umsatz

müssen bis 5. Dezember 2015 erstmalig ein Energie Audit nach DIN 16247 durchführen.

DELTA ADVICE_Energieaudit DIN 16247 WEB

Stefan Hahnenberger, Niederlassungsleiter ENDESA Energia SA. in Frankfurt a.M. dazu:

"Diese Thema verunsichert viele unserer Kunden, und da möchten wir als ENDESA Deutschland eine
kompetente Lösung für unsere Kunden anbieten können. Wir verstehen uns als Dienstleister für
unsere Kunden rund um das Thema energie. Das geht nur in der Zusammenarbeit mit einem unabhängigen
Unternehmen, das sich auf solche Themen spezialisert hat."

ENDESA, S.A. mit Sitz in Madrid (Spanien) ist ein Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen. In Spanien ist das Unternehmen der wichtigste Energieversorger und auch der größte private Energieversorger in Lateinamerika. Mit der Privatisierung und Verkauf der ENDESA 2007 kam das Unternehmen in den mehrheitlich im Besitz des italienischen Energiekonzerns Enel.
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