Auch mittelständische Unternehmen sind von der Neuregelung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) in 2015 betroffen, wenn das Unternehmen mehrheitlich in einem größeren Konzernverbund integriert ist. In 2015 gelten in den EU Mitgliedsstaaten neue Regelungen zum verpflichtenden Energie Audit bis zum 5. Dezember 2015 – eben auch in Deutschland.