Energie Audit DIN 16247 in 2019 wieder fällig

Das verpflichtende Energie Audit nach EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz) in Verbindung mit DIN EN 16247 ist für Unternehmen alle 4 Jahre fällig. In 2019 ist die nächste reguläre Fälligkeit für alle verpflichtenden Unternehmen gegeben. Die Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Ausführkontrolle (BAFA).
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