Die DELTA ADVICE GmbH setzt gesetzeskonform die verpflichtende E-Rechnung schrittweise ein und um.
Verpflichtender E-Rechnungsempfang ab 1.1.2025
Für den Empfang von E-Rechnungen ist eine spezielle eMail-Adresse eingerichtet:
INVOICE@deltaadvice.eu
Auf dieser eMail Adresse können wir
- Eingangsrechnungen zentral empfangen und prozesssicher verarbeiten
- Servergestützt automatisiert in die Buchhaltung für die DELTA ADVICE GmbH weiter leiten
- Alle eingehenden Rechnungen gesetzeskonform auf dem Server von DATEV registrieren und dokumentieren.
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen (B2B). Es ist keine Zustimmung des Rechnungsempfängers mehr erforderlich.
- Alle Rechnungen, die unter das Gesetz fallen, müssen in einem maschinenlesbaren Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser kompatibel ist.
- XRechnung – Format
- ZUGFeRD – Format
Das bedeutet für die KundenInnen der DELTA ADVICE GmbH folgendes:
- Im B2B Bereich, Rechnungen gegenüber Unternehmen und Unternehmern u. ä., stellen wir, nach einem ausreichenden Testen, auf die geforderten Verfahren um, um auch so schnell als möglich diese veränderten Verfahren anwenden zu können.
- Im B2C Bereich, Rechnungen gegenüber Privatpersonen, stellen wir z.B. im shop.deltaimage.de unverändert in Form von bedrucktem Papier.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Paul Eschbach.