BAFA mit neuem Leitfaden für Energieaudit DIN 16247 für 2019/2020

Am 26.11.2019 tritt die Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das EDL-G regelt u.a. die Anwendung und Durchführung des verpflichtenden Energie Audits. Mit der Novellierung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen für die verpflichtenden Unternehmen.
Die BAFA hat ein dazu angepasstes Merkblatt für Energie Audits veröffentlicht.

Für das Energie Audit nach DIN EN 16247 2019/2020 sind die neuen geänderten Regelungen umzusetzen und daher wichtig für die Unternehmen selbst und alle durchführenden Energie Auditoren.

 

EDL-G in der novellierten Fassung vom 26. November 2019

BAFA_Energie_Audit_Merkblatt_20191126