EnSikuMaV ab 1. September 2022 in Kraft (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung)

Die deutsche Bundesregierung hat in der Fassung vom 26. August 2022 die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikiMaV) beschlossen und mit Wirkung ab 1. September 2022 für die Dauer von 6 Monaten in Kraft gesetzt.

Diese neue Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen und betrifft insbesondere:

  • Wohnräume
  • Schwimm- oder Badebecken
  • Nichtwohngebäude,
  • Baudenkmäler
  • sowie Unternehmen.

Die Gültigkeit der Verordnung endet vorerst am 28. Februar 2023 und tritt dann außer Kraft.

 

Der Tätigkeitsbereich von DELTA ADVICE GmbH betrifft dabei vor allem die Nichtwohngebäude

DELTA ADVICE GmbH ist seit ca. 10 Jahren im Bereich der Energieeffizienz und Energie-Audit nach DIN 16247 gerade in Nichtwohngebäuden aktiv. Der größte Kunde in diesen Jahren betreibt in Deutschland eine Vielzahl an Kaufmärkten – das sind auch Nichtwohngebäude.

Definition: Ein Nichtwohngebäude nach der neuen EnSikiMaV sind Gebäude, die nicht Gebäude sind, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich eines Wohn-, Alten- oder Pflegeheims sowie einer ähnlichen Einrichtung,

Die Nichtwohngebäude nach dieser Verordnung können sowohl öffentliche Nichtwohngebäude (z.B. Rathaus) sein, als auch nicht öffentliche Nichtwohngebäude (z.B. ein Verwaltungsgebäude eines Unternehmens). Ein öffentliches Nichtwohngebäude ist im Eigentum oder der Nutzung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Kaufhäuser im weitesten Sinne sind üblicherweise im Eigentum oder in der Nutzung durch nicht öffentliche juristische Person.

Geregelt sind hier insbesondere die folgenden Themenstellungen:

Im Sinne dieser neuen Verordnung sind Märkte dem Wesen nach keine öffentlichen Gebäude – genauer – keine öffentlichen Nichtwohngebäude und die neuen Verordnungen sind entsprechend anzuwenden und umzusetzen. Inwieweit es sinnvoll ist, sich den Regelungen der öffentlichen Nichtwohngebäude anzuschließen ist eine unternehmerische Entscheidung des Unternehmen.