EU beschließt Verbot ab 2027 – Folgen für Kälteanlagen- und Wärmepumpen-Branchen

Brüssel: Die Europäische Union (EU-Kommission) hat im Oktober 2023 auf ein neues Verbot der bisherigen F-Gase in Wärmepumpen und Kälteanlagen verständigt. Die F-Gase sind die Nachfolger der inzwischen weitgehend verbotenen FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) in Kältetechnischen Anwendungen. Die FCKW-Stoffe waren besonders für die Zersetzung der erdumspannenden Ozonschicht verantwortlich und fanden sich auch als Treibmittel in Sprays.

Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf gemeinsamen Entwurf der neuen F-Gas-Verordnung. Dem bisher unveröffentlichten Text müssen Parlament und Rat noch formal zustimmen, bevor die neuen Regelungen Inkrafttreten können. Quelle: Umweltbundesamt

Die neue EU-Verordnung soll ab dem Jahr 2027 bewirken, dass die betroffenen Kältemittel vom Markt genommen werden. Das häufigste Kältemittel ist das R32 – zu finden in

  • den Kälteanlagen in Gebäuden,
  • den Klimaanlagen in Autos,
  • in Wärmepumpen.

Beispielbild einer Kälteanwendung

 

Zukünftige Verwendung von Kältemitteln

Die neue EU-Verordnung sieht einen Abkehr von den bisherigen Kältemitteln fest.

  • ab 2027: Verbot für Kältemittel, die ein Treibhausgaspotenzial (GWP) von über 150 haben, die betroffene Kältemittel verschwinden vom Markt
  • ab 2025 sind alle nicht-natürlichen Kältemittel verboten
  • ab 2050: Totalverbot von F-Gasen in der EU.

Die F-Gase sind alle künstlichen Ursprungs und haben ein sehr hohes GWP-Potential und haben ein um das 600-fache erhöhtes Potenzial zur Erderwärmung im Vergleich zu CO2. Als Kältemittel in der neuen EU-Verordnung kommen nur noch Kältemittel in Betracht, welche natürlichen Ursprungs sind, also nicht künstlich hergestellt werden und somit die Verfügbarkeit durch die Kältemittel-Anwendung nicht erhöhen.

Die folgenden bekannten Kältemittel erfüllen die Anforderungen der neuen EU-Verordnung:

  • CO2 selbst
  • Propan (R290)
  • Butan

 

F-Gase Verordnung auf Kälteanlagen und Wärmepumpen

Die Klimaanlagen- und Wärmepumpen-Produktion muss auf die neuen Kältemittel umgestellt werden. Die Marktverfügbarkeit dieser zukunftsfähigen Anwendungen ist noch nicht im breiten Umfang gegeben, also nur Schrittweise verfügbar. Im Markt verfügbar sind bereits erste Anwendungen mit dem zukünftigen Kältemittel Propan (R290). Die neue Schwierigkeit in der Anwendung des Kältemittels R290 ist dessen Explosiv-Gefährdung.

Die steigenden Sicherheitsanforderungen bei der Anwendung von R290 darf nicht 
unterschätzt werden.

 

Die neue EU-F-Gas-Verordnung werden Treibhausgas-Emissionen reduziert

Die behandelten Fluorierten F-Gase sind allesamt künstlich erzeugt und kommen so in der Natur nicht vor und sind für ca. 2,5% der Treibhausgasemissionen innerhalb der EU in Kältetechnik, Klimaanlagen und Wärmepumpen aus. Darüber hinaus werden sie in  Brandschutzmitteln und Schaumstoffen genutzt. Der Ersatz der F-Gase ist laut EU erforderlich, um einen entsprechenden reduzierenden Beitrag zu den Klimazielen der EU zu leisten.

KINECT ENERGY informiert Kunden und Partner über die Entwicklungen im EU Emissionshandel ETS

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. 
Mit ihm sollen die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der 
energieintensiven Industrie reduziert werden. 
Neben Kohlendioxid sind seit 2013 auch Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe einbezogen. 
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutz-
abkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 
27 EU-Mitgliedstaaten und UK haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem 
EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 31). Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 
11.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen 
verursachen diese Anlagen rund 40 % der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Seit 2012 ist auch der 
innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS einbezogen. ...
Der EU-ETS funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt 
fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt 
ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissions-
berechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. ... 
Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet 
sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten 
Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.
Quelle: Umweltbundesamt

KINECT ENERGY Green Services ist Teil der weltweiten WORLD KINECT ENERGY SERVICES

Mit Jahresende beginnt eine neue Phase im EU ETS (Emission Trading System) für den Zeitraum 2021 bis 2030. Die Teilnehmer und verpflichteten Unternehmen bereiten sich auf diesen neuen Abschnitt vor und erfüllen die Verpflichtungen für das schwierige Jahr 2020 bis zum Ende März 2021.

Die ExpertInnen von KINECT ENERGY Green Services geben einen ausführlichen Überblick über die zu erwartenden Entwicklungen in Angebot und Nachfrage durch unterschiedliche Einflussfaktoren wie die geplanten Stilllegungen in der Kohleindustrie und konjunkturelle Einflüsse aus der Covid-19 Pandemie.

  • Anette Gussiaas: Director of Sustainability, EMEA @World Kinect Energy Services, Kinect Energy Green Services
  • Trine Braathen: Business Developer Environmental Markets @World Kinect Energy Services, Kinect Energy Green Services

 

Probleme im EU ETS

Das EU ETS ist ein ambitionierter Vorstoß in Richtung mehr Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in den Schlüsselindustrien, die maßgeblich für den C=2 Ausstoß verantwortlich sind. Das System ist nicht perfekt und hat systematische Schwachstellen, trotzdem ist es besser als gar nichts zu tun und zuzusehen, wie die Klimaerwärmung immer näher an das 2° Ziel heranrückt.

"Infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der 
umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften hat sich seit 2008 eine große Menge 
überschüssiger Emissionsberechtigungen im EU-ETS angesammelt. Diese Überschüsse haben wesentlich 
zu dem zwischen 2011 und 2017 beobachtbaren Preisverfall für Emissionsberechtigungen beigetragen. 
Seit Mitte 2017 sind die Preise wieder deutlich gestiegen. Mitte 2020 lag der Preis bei rund 
23 Euro.
Quelle: Umweltbundesamt"

 

DELTA ADVICE und KINECT ENERGY Green Services

DELTA ADVICE GmbH ist mit Kinect Energy Green Services seit dem Jahr 2012 verbunden. Zusammen mit dem Vorgängerunternehmen von KINECT ENERGY – Bergen ENERGI – hat DELTA ADVICE eine Partnerschaft für die Region Tschechische Republik und Slowakische Republik eröffnet. DELTA ADVICE ist der lokale und exklusive Partner in der Region und unterstützt mit lokalem Know-How die Abwicklung von komplexen Projekten in den jeweiligen Energiemärkten.