Energie Ausweis für Nichtwohngebäude – DELTA ADVICE GmbH stellt Energie Ausweise aus

Die Energie-Einspar-Verordnung regelt u.a. auch die Ausstellung von normierten Energie Ausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • für alle Vermieteten Gebäude
  • alle Gebäude zum Verkauf

Die Mieter und potentiellen Kaufinteressierten haben einen Anspruch auf die Übergabe eines Energie Ausweises für das Objekt/Gebäude.

Ein Energie Ausweis ist ein verbindliches Dokument, welches verarbeitete und bewertete Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes öffentlich ausweist. Damit soll dem Mieter/Käufer ein energetischer Vergleich von Gebäuden als Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ermöglicht werden. Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden inzwischen Pflicht. Für eine Vermietung oder den Verkauf des Objektes muss der Energieausweis den potenziellen Mietern / Käufern unaufgefordert bis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

 

 

Normierte Energie Ausweise

  • §16 EnEv 2014 definiert den Energie Ausweis
  • §17 EnEV 2014 unterscheidet zwischen
    • Energiebedarfsausweis (§18 EnEv) – gerade für Neubauten im Planungs- und Ausführungsstadium
    • Energieverbrauchsausweis (§19 EnEv) – gerade für Gebäude in betrieb mit einer energetischen Historie
  • §17 (6) EnEv regelt die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für den Energieausweis
  • §21 EnEv regelt die Berechtigung zur Ausstellung eines Energie Ausweises

 

Energetischer Vergleich des Primärenergieverbrauchs mit Referenzobjekten

In einem verbrauchsorientierten Energie Ausweis werden über standardisierte verfahren die realen Energieverbräuche in der Vergangenheit einzeln aufgelistet und den Referenzverbräuchen von Vergleichsobjekten gegenüber gestellt.

Die ausgestellten Energie Ausweise werden registriert und mit einer Registriernummer versehen, um auch später Manipulationen oder Fälschungen identifizieren zu können. Aus fehlerhafte Ausstellen von Energie Ausweisen nach EnEV 2014 ist mit Bußgeld belegt.