Die EU-Kommission hält die UnternehmerInnen über die Weihnachtsfeiertage wieder einmal auf Trab. Im neuen Jahr 2025 läuft eine Übergangsfrist zur Umsetzung der elektronischen Rechnungen innerhalb der EU ab und die ersten Fristen sind fällig. Sinnigerweise heißt die dazugehörigen nationale Umsetzung in Deutschland Wachstumschancengesetz vom 24. März 2024, weil je mehr es neue oder sich verändernde Administration es gibt, um so mehr wächst Deutschland im Bereich der Bürokratie. Sicherlich hat eine digitale und gesicherte Kommunikation gerade im B2B-Bereich auch die Chance auf deutliche Prozessvereinfachungen und damit Ressourcenfreisetzungen in der Verwaltung.
Umsetzung bei DELTA ADVICE GmbH ab 1.1.2025
Die erste Stufe dazu hat DELTA ADVICE GmbH schon umgesetzt und eine neue eMail Adresse zum digitalen Rechnungseingang angelegt. Alle E-Rechnungen sollen künftig auf die Adresse INVOICE@deltaadvice.eu eingehen. Anschließend werden diese digitalen E-Rechnungen prozesssicher nach den Gesetzmäßigkeiten der ordnungsbemäßen Buchführung GoBD (Grundsätze zur ordnungs- mäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verarbeitet.
invoice@deltaadvice.eu
Die weithin auch bei DELTA ADVICE GmbH praktizierten Rechnungen im Papier- oder PDF-Format sind explizit keine elektronischen Rechnungen im Sinne dieser Neuregelungen, sondern fallen unter den Sammelbegriff der sonstigen Rechnungen.
Schrittweiser Umsetzungsplan der EU mit Fristen
Die Umsetzung des E-Rechnungswesens in den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt nach einem einheitlichen Umsetzungsplan für alle betroffenen Unternehmen und Institutionen.
Datenquelle: IHK www.ihk.de auf Grundlage eines veröffentlichten Schreibens des Bundesfinanzministerium (BMF) vom 15.10.2024 mit Einzelheiten über die zukünftige Umsetzung der E-Rechnung im unternehmerischen Alltag.+ : noch möglich / erlaubt
- : nicht mehr möglich / nicht erlaubt
Ende 2024 (Vorbereitung) | Ende 2025 | Ende 2026 | Ende 2027 | Ende 2028 | |
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Sonstige Rechnungen (Papier, PDF, JPG) mit Zustimmung des Empfängers | Einrichten einer separaten eMail zum E-Rechnungs-Eingang. Archivierung aller E-Rechnungen in einem revisionssicheren Archiv. | + | + : Umsatz >= 800.000 €/a | - | - |
Sonstige Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers und Vorjahresumsatz < 800.000 Euro | + | + : Umsatz <= 800.000 €/a | + : Umsatz <= 800.000 €/a | - | |
Rechnungen im EDI Formant mit Zustimmung des Empfängers | + | + | + | - : Format außerhalb ZUGFeRD und XRechnung nicht mehr zulässig | |
E-Rechnung (konform zu EN 16931) | + | + | + | + | |
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen | B2B: Sonstige Rechnungen (Papier, PDF) bleiben mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin zulässig. | B2B: Sonstige Rechnungen (Papier, PDF) bleiben mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin zulässig. | B2B: "Kleine Unternehmens" - Sonstige Rechnungen (Papier, PDF) bleiben mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin zulässig. | Umstellung auf E-Rechnung für alle Unternehmen |
Umsetzungsplan bei DELTA ADVICE GmbH
In der DELTA ADVICE GmbH bedienen wir KundenInnen und Unternehmen in verschiedenen Segmenten bislang mit einem einheitlichen und damit effizienten Rechnungswesen und Rechnungsstellung. Das wird zukünftig anders werden, das neue Wachstumschancengesetzt fordert nun verschiedene Rechnungssysteme zur Rechnungserstellung, zur Rechnungsspeicherung und Rechnungsverarbeitung im Ausgang und verschiedene Rechnungsverfahren für den Rechnungseingang.
Unsere Segmente dazu für Sie transparent erläutert:
- SHOP mit B2C (Business zu Consumer) im Privatkundengeschäft
Im Onlineshop verkaufen wir vornehmlich Bücher, Schulungen und Workshops im Rechnungswert von unter 200 € pro Rechnung. Da sieht das neue Gesetz vor, dass dies auch zukünftig von der E-Rechnung nicht erfasst wird, da den PrivatkundenInnen schlicht die Möglichkeit für eine zweite getrennte eMail-Adresse fehlt.
In diesem Segment wird sich nach jetziger Sicht gar nichts verändern. - SHOP mit B2B (Business zu Business) im Geschäftskundengeschäft
In wenigen Fällen bestellen Unternehmen und Institutionen auch mehrere Bücher und vor allem Lehrbücher für Schulungen u. ä.. Geschäftskunden haben auch Steuerlich ganz andere Rahmenbedingungen in der EU als Privatkunden. Wir haben Geschäftskunden bislang mit PrivatkundenInnen gleich gestellt, mit den selben Verfahren abgewickelt. Dies wird zukünftig differenziert für:- Kleinbestellungen: Abwicklung wie für PrivatkundenInnen
- Bestellungen von Institutionen: Abwicklung mit E-Rechnung mit zusätzlichem Verarbeitungsaufwand
- Rechnungen B2B
Zeitnahe Umstellung auf E-Rechnungen und Integration in das DATEV Kanzleirechnungswesen ist geplant. Bislang sind noch viele Fragen auf dem Tisch, zu welchen es noch keine befriedigenden Antworten gibt und in den Systemen abgebildet werden kann. Wenn das passt, stellen wir auch entsprechend um.
Jahr 2025 | Jahr 2026 | Jahr 2027 | Zukunft | Rechnungsart | |
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SHOP - B2C (PrivatkundenInnen) | Inland: PDF EU-Außland: PDF Sonst. Ausland: PDF | Inland: PDF EU-Außland: PDF Sonst. Ausland: PDF | Inland: PDF EU-Außland: PDF Sonst. Ausland: PDF | Keine Veränderung geplant. | Kleinrechnungen < 200 € typisch |
SHOP - B2B (GeschäftskundenInnen) | wie SHOP - B2C | wie SHOP - B2C | wie SHOP - B2C | Keine Veränderung geplant. | Kleinrechnungen < 200 € typisch |
DELTA ADVICE GmbH | Übergang von PDF auf E-Rechnung im Jahresverlauf, direkte Anbindung an DATEV Mandanten. | E-Rechnung mit direkter Anbindung an DATEV Mandanten. | E-Rechnung mit direkter Anbindung an DATEV Mandanten. | Übergang auf E-Rechnung im Jahr 2025, nach Verfügbarkeit der Anwendungen und Klärung bislang ungelöster Fragen zur Datensicherheit. | Großrechnungen > 1.000 € |