Das war in anderen Ländern in Europa schon Gesetz ist, wird auch in Deutschland kommen. Verschärfte Regelungen zum Betrieb von Multicoptern, umgangssprachlich gerne als Drohnen bezeichnet. Die Sicherheit des Flugverkehres steht im Mittelpunkt dieser Veränderungen, aus Unwissenheit werden immer öfters Flugzeuge und Hubschrauber durch Multicopter gefährdet.
Minister Dobrindt:
"Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben."
Veränderungen für gewerbliche Nutzer geplant
AFP berichtet:
"Angesichts der steigenden Zahl von Drohnen plant das Bundesverkehrsministerium schärfere Vorgaben für deren Nutzung: So sollen gewerbliche Nutzer für die ferngelenkten Fluggeräte einen Führerschein brauchen und alle Drohnen ab 500 Gramm Gewicht einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag"
Für gewerbliche Nutzer von Multicoptern sollen zukünftig eine Art von Lizenzierung gelten, die Piloten müssen den Plänen zufolge ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnissen“ in einer speziellen Prüfung auf die Probe beim Luftfahrt Bundesamt stellen.
Zusätzlich kommt eine Kennzeichnungspflicht für alle Multicopter ab 500 Gramm. Im Ausland ist das in einigen Ländern schon jetzt üblich. Die Multicopter dürfen in Deutschland maximal 5 kg Abflugmasse haben.
Ziel der Kennzeichnung ist es, bei Missbrauch oder auch bei Unfällen den „Halter“ des Fluggerätes identifizieren zu können.
Wer ist davon betroffen, wer ist gewerblicher Nutzer
Auch jetzt sind schon viele „Drohnenpiloten“ von den viel härteren Auflagen für gewerbliche Einsätze betroffen und ahnen es nicht. Gewerblich ist alles was nicht Privat ist, und da genügt es schon, wenn man Fotos oder Videos auf eine der beliebten Social Media oder YouTube Seiten hochlädt. Das ist dann halt nicht mehr Privat für den eigenen Gebrauch in den eigenen 4 Wänden.
Also aufgepasst!
Für Private Anwender sollen die Regel ebenso strenger werden
- Flugplätze
- Hubschrauberlandeplätze
- Naturschutzgebiete
- Industrieanlagen
- Justizvollzugsanstalten
- militärische Anlagen
- Unglücksorte oder Katastrophengebiete.
Wie kann man sich informieren?
Über den aktuellen Stand der Regelungen kann man sich ganz einfach beim Bundesverkehrsministerium informieren. Das BMVI hat eine praktische Broschüre mit allen wichtigen Regelungen zusammengestellt.
Kurzinformation des BMVI für Drohnenpiloten