Energie Ausweis für Nichtwohngebäude EnEV 2014

Die Energie-Einspar-Verordnung regelt u.a. auch die Ausstellung von normierten Energie Ausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • für alle Vermieteten Gebäude
  • alle Gebäude zum Verkauf

Die Mieter und potentiellen Kaufinteressierten haben einen Anspruch auf die Übergabe eines Energie Ausweises für das Objekt/Gebäude.

Ein Energie Ausweis ist ein verbindliches Dokument, welches verarbeitete und bewertete Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes öffentlich ausweist. Damit soll dem Mieter/Käufer ein energetischer Vergleich von Gebäuden als Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden ermöglicht werden. Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden inzwischen Pflicht. Für eine Vermietung oder den Verkauf des Objektes muss der Energieausweis den potenziellen Mietern / Käufern unaufgefordert bis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

 

 

Unser ServiceIhr Nutzen

DELTA ADVICE GmbH stellt Energie Ausweise

  • nach §16 EnEv 2014
  • für Nichtwohngebäude
  • im Verbrauchsverfahren

aus. Dies erfordert eine detaillierte Analyse des technischen Zustandes der technischen Gebäudeausstattung

  • Heizung oder Wärmetauscher (Nah/Fernwärme)
  • Lüftungsablage
  • Kältetechnik

und weiterer technischer Gewerke.

Die verbrauchsorientierte Energiebewertung erfolgt

  • auf Grundlage der realen und eingesehenen Primärenergieverbräuche
  • eine energetische und technische Bewertung der Gebäudehülle und Großverbrauchergruppen
  • Erarbeitung von notwendigen und angezeigten Energieeffizienzmaßnahmen

Energetischer Vergleich des Primärenergieverbrauchs mit Referenzobjekten

In einem verbrauchsorientierten Energie Ausweis werden über standardisierte verfahren die realen Energieverbräuche in der Vergangenheit einzeln aufgelistet und den Referenzverbräuchen von Vergleichsobjekten gegenüber gestellt.

Die ausgestellten Energie Ausweise werden registriert und mit einer Registriernummer versehen, um auch später Manipulationen oder Fälschungen identifizieren zu können. Aus fehlerhafte Ausstellen von Energie Ausweisen nach EnEV 2014 ist mit Bußgeld belegt.

DELTA ADVICE GmbH stellt für betreute Objekte auch gerne auf Wunsch des Bauherren einen Energie Ausweis nach §16 EnEV 2014 aus. Wir beschränken uns dabei auf Nichtwohngebäude und deren technische Gebäudeeinrichtungen (Heizung, Klima, Lüftung, Kälte, …).

In Wohngebäuden können wir die energetischen Bewertungen nicht in den geforderten Genauigkeiten durchführen.

 

Die Ausstellung eines Energie Ausweises durch DELTA ADVICE GmbH ist immer mit einem Vor-Ort Termin verbunden und mit einer detaillierten Einsicht in die Primärenergieabrechnungen der letzten Jahre.

In dem Energie Ausweis steht DELTA ADVICE GmbH mit dem eigenen Namen in der Verantwortung. Einen Energie Ausweis für 29 €, per Telefon oder per Internet bieten wir nicht an.