BAFA Energie Auditor nach EDL-G und DIN EN 16247

Die Durchführung der Energie Audits gemäß EDL-G und DIN EN 16247 erfordert eine Akkreditierung bei der zuständigen Verwaltungsstelle des EDL-G. In der Aufgabenverteilung der Bundesministerien und der nachgelagerten Bundesämter ist die Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Energie-Themen aus dem Energie Einspar Verordnung EnEV und Energie Dienstleistungs Gesetz EDL-G zuständig.

 

DIN EN 16247-5 regelt die Anforderungen an den Energie Auditor

In der Novellierung am 26. November 2019 wurde das EDL-G dahingehend geändert, dass die formalen Anforderungen an den Energie Auditor, wie in der DIN 16247 festgeschrieben, vor Durchführung des Energie Audits durch eine Akkreditierung bei der BAFA nachgewiesen sein muss.

Eine nachträgliche Akkreditierung ist nicht vorgesehen.

 

DELTA ADVICE GmbH und Paul Eschbach sind seit 2014 akkreditiert

Die erforderliche Akkreditierung ist für die DELTA ADVICE GmbH / Paul Eschbach im Jahre 2014 erfolgt und bis heute gültig.

  • Studium im Fachgebiet Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
  • Zusatzausbildung zum Thema Energie