Energie Audit DIN 16247 in 2019 wieder fällig

Das verpflichtende Energie Audit nach EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz) in Verbindung mit DIN EN 16247 ist für Unternehmen alle 4 Jahre fällig. In 2019 ist die nächste reguläre Fälligkeit für alle verpflichtenden Unternehmen gegeben. Die Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Ausführkontrolle (BAFA).

 

Welche Unternehmen sind verpflichtet?

Gemäß der einschlägigen EU Regelung ist das Energie Audit für alle Unternehmen verpflichtend, welche folgende Eigenschaften erfüllen:

  • Alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (= Nicht-KMU) im Sinne der KMU-Empfehlung der Kommission sind.
  • Alle Unternehmen, welche größer als die KMU Festlegung sind, das bedeutet
    • 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, oder
    • mehr als 50 Mio € Umsatz haben, oder
    • mehr als 43 Mio € Bilanzsumme haben
  • sind verpflichtet.
  • Unternehmen die einem größeren Unternehmen oder Unternehmensgruppe angehören sind ebenso verpflichtet, unabhängig von der eigenen Größe.
  • Unternehmen, welche ein höherwertiges Zertifikat besitzen sind von der Verpflichtung zum Energie Audit ausgenommen:
    • Energie Management System (EMS) gemäß ISO 50001
    • Umweltmanagement System (UMS) nach EMEAS

Im Detail ergeben sich noch weitere IN und OUT, bitte nehmen Sie mit Experten dazu Kontakt auf, wie Ihr Unternehmen im Einzelfall dazu einzugruppieren ist.