Neufassung der Energieeffizienz Richtlinie EDL-G in Deutschland auf dem Weg


In Sachen Energieeffizienz scheint sich nun etwas in Deutschland zu tun.
Die Bundesregierung hat im November 2014 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der verpflichtenden Dienstleistungen „EDL-G – Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ auf den Weg gebracht.
Laut BMWi ist mit dem Beschluss des Entwurfes im Laufe des Februar 2015 zu rechnen.

Das Energie Audit nach DIN EN 16247 sieht vor:
eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs
einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, ˝Energieflüsse
und das Potenzial für Energieeffizienz-Verbesserungen zu identifizieren und über diese zu
berichten.˝

 

Welche Unternehmen sind betroffen

Nach dem vorliegenden Entwurf werden sowohl die großen Unternehmen (über KMU Grenze) zu einem regelmäßigen Energieaudit verpflichtet, als auch für die Unternehmen die in die Gruppe der KMU fallen:

  • 10 – 250 Mitarbeiter
  • 2 – 50 Mio Umsatz p.a.
  • < 43 Mio Bilanzsumme

Für diese Unternehmen (KMUs) sollen nicht die Verpflichtungen zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 gelten, sondern als Vereinfachung ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und zwar regelmäßig alle 4 Jahre.
Das betrifft die Unternehmensgröße und nicht mehr die Tätigkeit – also auch der Handel, Logistik und weitere Dienstleister werden verpflichtet. Zu den KMU zählen in Deutschland lauf Institut für Mittelstandsforschung Bonn ca. 3,7 Mio Unternehmen, mindestens 50.000 Unternehmen werden davon direkt betroffen sein.
Der erste Stichtag wird dann der 5. Dezember 2015 sein – wenn das Gesetz so kommt, werden die Ressourcen knapp werden.
Nach den im Netz verfügbaren Informationen wird die neue EDL-G auch Auswirkungen auf die Sonderregelung in EEG, StromNEV, Stromsteuer, Energiesteuer haben – sprich das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wird auch da verpflichtend werden.

Wer führt das Energie Audit durch

Das Energie Audit wird durch einen qualifizierten und zugelassenen Energie Auditor durchgeführt um auch verbindlich anerkannt zu werden.
Die DELTA ADVICE GmbH ist dazu sowohl bei KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Beraternetzwerk für Energieberatung im Mittelstand, als auch im Beraternetzwerk der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) qualifiziert.
Der Gesetzentwurf legt den Energieversorgungsunternehmen besondere Obliegenheiten auf, um den Markt der Energiedienstleistungen sich entwickeln zu lassen. Gleichzeitig ist dem Energieauditor in der DIN EN 16247 ein besonderes Maß an Vertraulichkeit und Verschwiegenheit auferlegt.

Wie ist das Energie Audit inhaltlich geregelt

Die DIN EN 16247-1 legt die Anforderungen an den Aufitprozess fest*:

  • Angemessenheit
  • Repräsentativität
  • Rückverfolgbarkeit
  • Zweckdienlichkeit
  • Verifizierbarkeit

Wie läuft ein Energie Audit ab

Das ist nicht das erste Energie Audit das wir bei einem Industrieunternehmen durchführen und auch in meinen Vorlesungen an der Hochschule Landshut ist das die spannende Frage der Studenten. Die DIN EN 16247-1 legt den generellen Ablauf in 5 Phasen fest:

  • Einleitender Kontakt
  • Auftakt Besprechung
  • Datenerfassung
  • Außeneinsatz
  • Ortsbegehung
  • Analyse
  • Bericht
  • Abschlussbesprechung

Wir werden die aktuellen Entwicklungen weiter beobachten und uns rechtzeitig im Markt positionieren.