Neue verschärfte Regelungen für Multicopter (Drohnen) in Deutschland in Vorbereitung

Das war in anderen Ländern in Europa schon Gesetz ist, wird auch in Deutschland kommen. Verschärfte Regelungen zum Betrieb von Multicoptern, umgangssprachlich gerne als Drohnen bezeichnet. Die Sicherheit des Flugverkehres steht im Mittelpunkt dieser Veränderungen, aus Unwissenheit werden immer öfters Flugzeuge und Hubschrauber durch Multicopter gefährdet.

Minister Dobrindt:

"Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch
Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen
zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in
Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der
Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden
zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben."

 

Veränderungen für gewerbliche Nutzer geplant

AFP berichtet:

"Angesichts der steigenden Zahl von Drohnen plant das Bundesverkehrsministerium schärfere
Vorgaben für deren Nutzung: So sollen gewerbliche Nutzer für die ferngelenkten Fluggeräte
einen Führerschein brauchen und alle Drohnen ab 500 Gramm Gewicht einer Kennzeichnungspflicht
unterliegen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht
der "Bild am Sonntag"

 
Für gewerbliche Nutzer von Multicoptern sollen zukünftig eine Art von Lizenzierung gelten, die Piloten müssen den Plänen zufolge ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnissen“ in einer speziellen Prüfung auf die Probe beim Luftfahrt Bundesamt stellen.

Zusätzlich kommt eine Kennzeichnungspflicht für alle Multicopter ab 500 Gramm. Im Ausland ist das in einigen Ländern schon jetzt üblich. Die Multicopter dürfen in Deutschland maximal 5 kg Abflugmasse haben.

Ziel der Kennzeichnung ist es, bei Missbrauch oder auch bei Unfällen den „Halter“ des Fluggerätes identifizieren zu können.

 

Wer ist davon betroffen, wer ist gewerblicher Nutzer

Auch jetzt sind schon viele „Drohnenpiloten“ von den viel härteren Auflagen für gewerbliche Einsätze betroffen und ahnen es nicht. Gewerblich ist alles was nicht Privat ist, und da genügt es schon, wenn man Fotos oder Videos auf eine der beliebten Social Media oder YouTube Seiten hochlädt. Das ist dann halt nicht mehr Privat für den eigenen Gebrauch in den eigenen 4 Wänden.
Also aufgepasst!
 

Für Private Anwender sollen die Regel ebenso strenger werden

Die Einsatzregelungen für Private Flüge nähern sich den Regelungen für gewerbliche Flüge an, so ist es auch jetzt schon verboten, in speziellen Bereichen zu fliegen:

  • Flugplätze
  • Hubschrauberlandeplätze
  • Naturschutzgebiete
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten
  • militärische Anlagen
  • Unglücksorte oder Katastrophengebiete.

 

Wie kann man sich informieren?

Über den aktuellen Stand der Regelungen kann man sich ganz einfach beim Bundesverkehrsministerium informieren. Das BMVI hat eine praktische Broschüre mit allen wichtigen Regelungen zusammengestellt.
 
Merkblatt Drohnen
Kurzinformation des BMVI für Drohnenpiloten