Immobilien Freistaat Bayern – Energie Audit nach DIN 16247

Zum 5. Dezember 2015 müssen alle Unternehmen, die nicht als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen) eingestuft werden, die Anforderungen des veränderten Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G erfüllen. Dieses neu gefasste Gesetz, legt fest, dass die betroffenen Unternehmen erstmalig zum Stichtag ein Energie Audit nach DIN 16247 nachweisen müssen.


Davon ausgenommen sind Unternehmen die bereits eine höherwertige Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS durchgeführt haben (oder in der Umsetzung sind).
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