Die neue Förderrichtlinie wird am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Das Förderprogramm wird somit übergangslos fortgeführt.
Mittelstand in der EU
Energieberatung für den Mittelstand ist eine Initialberatung für Unternehmen und soll mittelständische Unternehmen durch den Förderbetrag an das Thema Energieeffizienz heranführen und durch erste erfolgreich umgesetzte Maßnahmen Spaß auf mehr Energieeffizienz machen:
- maximal 250 Mitarbeiter
- maximal 50 Mio € Umsatz