DELTA ADVICE GmbH bekommt den Auftrag zum Energie Audit bei der gemeinsamen Klassenlotterie der Länder

Gemeinsame Klassenlotterie der Länder GKL

Die deutschen Bundesländer leben auch von den einnahmen aus dem Glücksspiel. neben den Kasinos gehört auch die Klassenlotterie der öffentlichen Hand. Als Gesellschaft des öffentlichen rechts unterliegen auch die „Glückspieler“ der EnEV und dem EDL-G. Daher sind in dem Geschäftsbetrieb neben allen Reglementarien aus dem Betrieb des Glückspiels auch das Energie Audit regelmäßig fällig, das nächste wieder im Jahr 2020.

"Die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in 
Hamburg und München. Sie wurde am 1. Juli 2012 mit Zusammenlegung der beiden Staatslotterien 
Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL) und Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) gegründet. Damit entstand 
Deutschlands erster, von allen 16 Bundesländern getragener Lotterieanbieter."

DELTA ADVICE GmbH gewinnt die Ausschreibung zum Energie Audit 2020

DELTA ADVICE GmbH bekommt den Auftrag, nach dem Erstaudit im Jahr 2016 nun auch das Energie Audit 2020 für diese Organisation mit einem nicht-alltäglichen Geschäfts- und Gewinnmodell.

Aus den Umsätzen des staatlichen Glückspiels werden

  • die Gewinnausschüttungen
  • die Kosten und Aufwendungen des Geschäftsbetriebs
  • und die Gewinnabführungen an die Länder

bestrichen.

Uih!

"Das habe ich schon richtig verstanden, jetzt muss ich niemals mehr arbeiten!"

Ich vermute mal, das wird sich nicht Bewahrheiten – auch schön.

 

Unser KundeProjektaufgabeProjektzieleDELTA ADVICE Rolle
  • Gemeinsame Klassenlotterie der Länder GKL
  • Firmensitz in München und Hamburg
  • staatlich organisiertes Klassen-Lotterie-System als Glückspiel
  • bekannt aus Funk und Fernsehen
  • Durchführung eines Energie Audit nach DIN EN 16247
  • Audit Periode 2020
  • beide Standorte in Deutschland
  • Umsetzung der Rahmenbedingungen aus EDL-G, DIN EN 16247
  • Ausführungsbestimmungen der BAFA
  • akkreditierter Energie Auditor bei BAFA gemäß DIN 16247-5
  • Projektdurchführung
  • Vorort Auditierung
  • Identifikation von Einsparpotenzialen
  • Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung für Einsparpotenziale
  • Erstellen und Präsentation des Audit Berichts im Management

EDL-G und Energie Audit DIN 16247: Bundesrat beschließt die Novellierung

Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) wurde heute (26. November 2019) vom Bundesrat in einer neuen Fassung beschlossen. Die Neufassung ist für viele Unternehmen relevant für die verpflichtende Durchführung der Energie Audits nach DIN EN 16247. In diesem Blog Beitrag informieren wir über wesentliche Änderungen und Anpassungen.

Drei wesentliche Änderungen im EDL-G für die Energie Audits 2019/2020

  1. Bagatellschwelle Energieverbrauch p.a.
  2. Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits
  3. Zusätzliche Anforderungen an Energie Auditoren

 

1. Neue Bagatellschwelle eingeführt

Ein Energie Audit nach DIN EN 16247 zieht einen gewissen Aufwand mit sich und gleichzeitig besteht das übergeordnete Ziel,

 "wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen erkennen zu können."

Das kann im gegenseitigen Widerspruch stehen, wenn der Aufwand des Energie Audits nicht durch das Effizienzpotenzial überhaupt gedeckt werden kann. Dann sollte der Betrieb doch lieber die Effizienzmaßnahme durchführen und damit zumindest etwas Energie sparen.

Der Gesetzgeber hat als Ausfluss aus der ersten Auditwelle 2015/2016 darauf reagiert und eine neue Bagatellschwelle eingeführt.

Betriebe mit einem dokumentierten Gesamtenergieverbrauch in den letzten Jahren von kleiner 
500.000 kWh/a (500 MWh/a) können ab sofort ein vereinfachtes Energieaudit durchführen.

Sie müssen dafür dem BAFA lediglich per Online-Erklärung mitteilen, wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch und ihre Energiekosten, jeweils pro Jahr und aufgeschlüsselt nach Energieträgern sind und dieses mit ausgewählten Basisdaten nachweisen. In diese Kategorie fallen rund 3.000 Unternehmen in Deutschland.

Immerhin ca. 3.000 Unternehmen fallen in diese Größenordnung – jetzt reicht eine Online Erklärung mit der Angabe der Energiekosten und des Energieverbrauchs dazu aus, das vereinfachte Verfahren anwenden zu können. Ein Energieverbrauch von 500 MWH/a entspricht Jahresenergiekosten von unter 10.000 €/a (netto).

Ohne Begatellschwelle sind die vollen Kosten eines Energie Audit der größte Einzelposten
in den Jahreskosten.

 

2. Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits

Der Prozess zur Meldung eines durchgeführten Energie Audits ist verändert worden. Audit-pflichtige Unternehmen müssen spätestens 2 Monate nach Abschluss des Energie Audits eine strukturierte Online-Meldung mit vielen Detailinformationen zum Energie Audit im extra dafür eingerichteten BAFA-Portal einstellen.

3. Zusätzliche Anforderungen an durchführende Energie Auditoren

Die durchführenden Energie Auditoren mussten vor 4 Jahren die Anforderungen gemäß DIN EN 16247 Teil 5 erfüllen. In der Neufassung des EDL-G gilt jetzt, dass die Energie Auditoren vor der Durchführung des Energie Audits bei der BAFA akkreditiert sein müssen. Eine nachträgliche Akkreditierung ist nicht vorgesehen.

Ab dem Jahr 2023 müssen die akkreditierten Energie Auditoren regelmäßige Fortbildungskurse zum Thema Energie nachweisen, um die Akkreditierung zu erhalten.

4. Neufassung des EDL-G im Internet

Externer Link auf Gesetze im Internet mit der pdf Version des EDL-G in der Novellierten Fassung vom 26. November 2019. Mit dem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite von DELTA ADVICE.

Energie Audit DIN 16247 in 2019 wieder fällig

Das verpflichtende Energie Audit nach EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz) in Verbindung mit DIN EN 16247 ist für Unternehmen alle 4 Jahre fällig. In 2019 ist die nächste reguläre Fälligkeit für alle verpflichtenden Unternehmen gegeben. Die Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Ausführkontrolle (BAFA).
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