Energie Audit nach DIN EN 16247 und Corona Virus (SARS-CoV-2)

Das gesetzlich verpflichtende Energie Audit ist mindestens alle 4 Jahre wiederholt durchzuführen. Der erste Verpfllichtungstermin war am 5. Dezember 2015. Damit ist spätestens am 5.12.2019 erneut ein Energie Audit durchzuführen.

Aufgrund der Novellierung des EDL-G als gesetzliche Grundlage des Energie Audits am 26.11.2019 im Bundesrat wurde die Frist zur Abgabe der elektronischen Erklärung auf Ende März 2020 gelegt. In diesen tagen verschickte die BAFA ein Informationsmail an die akkreditierten Energie Auditoren über die typischen Fragestellungen im Umgang mit dem Termin. Aufgrund er massiven Beschränkungen, können viele energetische Objekte gar nicht mehr energetisch begangen werden, weil die Betriebe ruhen.

Die BAFA rät, diese Sachverhalte eingehend zu dokumentieren

Hinweis der BAFA: „Corona“: Können Sie Ihr Energieaudit derzeit nicht rechtzeitig durchführen, dokumentieren Sie dies. Beeinträchtigungen durch die aktuelle Situation werden entsprechend berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ / Fragen zum EDL-G unter dem Punkt CORONA.

Die gesetzliche Frist kann nicht auf Antrag verändert werden. Die Frist ist eine Frist. Alle Unternehmen und Auditoren welche eine verzögerte Fertigstellung in Anspruch nehmen müssen, sind verpflichtet dies umgehend bei einer Wiederermöglichung nachzuholen.

Ich habe gerade an meine Kunden eine entsprechende Dokumentation
der Ereignisse und der belastbaren Gründe für eine Überziehung des ursprünglichen Termins versandt.

BAFA mit neuem Leitfaden für Energieaudit DIN 16247 für 2019/2020

Am 26.11.2019 tritt die Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das EDL-G regelt u.a. die Anwendung und Durchführung des verpflichtenden Energie Audits. Mit der Novellierung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen für die verpflichtenden Unternehmen.
Die BAFA hat ein dazu angepasstes Merkblatt für Energie Audits veröffentlicht.

Für das Energie Audit nach DIN EN 16247 2019/2020 sind die neuen geänderten Regelungen umzusetzen und daher wichtig für die Unternehmen selbst und alle durchführenden Energie Auditoren.

 

EDL-G in der novellierten Fassung vom 26. November 2019

BAFA_Energie_Audit_Merkblatt_20191126

Energie Audit DIN 16247 in 2019 wieder fällig

Das verpflichtende Energie Audit nach EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz) in Verbindung mit DIN EN 16247 ist für Unternehmen alle 4 Jahre fällig. In 2019 ist die nächste reguläre Fälligkeit für alle verpflichtenden Unternehmen gegeben. Die Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Ausführkontrolle (BAFA).
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Neuregelung zum Energiedienstleistungs Gesetz (EDL-G) stößt auf großes Interesse

Diese Woche läuft in Essen die größte Branchenmesse der Energiewirtschaft mit internationaler Beteiligung. Im Vorfeld fand die bevorstehende Neuregelung zum Energieaudit großes Interesse. Für unsere Kunden und Geschäftspartner haben wir dazu eine passende Infobroschüre erstellt und veröffentlicht.

DELTA ADVICE_Energieaudit DIN 16247 WEB

Neufassung der Energieeffizienz Richtlinie EDL-G in Deutschland auf dem Weg


In Sachen Energieeffizienz scheint sich nun etwas in Deutschland zu tun.
Die Bundesregierung hat im November 2014 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der verpflichtenden Dienstleistungen „EDL-G – Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ auf den Weg gebracht. Continue reading