EDL-G und Energie Audit DIN 16247: Bundesrat beschließt die Novellierung

Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) wurde heute (26. November 2019) vom Bundesrat in einer neuen Fassung beschlossen. Die Neufassung ist für viele Unternehmen relevant für die verpflichtende Durchführung der Energie Audits nach DIN EN 16247. In diesem Blog Beitrag informieren wir über wesentliche Änderungen und Anpassungen.

Drei wesentliche Änderungen im EDL-G für die Energie Audits 2019/2020

  1. Bagatellschwelle Energieverbrauch p.a.
  2. Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits
  3. Zusätzliche Anforderungen an Energie Auditoren

 

1. Neue Bagatellschwelle eingeführt

Ein Energie Audit nach DIN EN 16247 zieht einen gewissen Aufwand mit sich und gleichzeitig besteht das übergeordnete Ziel,

 "wirtschaftlich sinnvolle Effizienzmaßnahmen erkennen zu können."

Das kann im gegenseitigen Widerspruch stehen, wenn der Aufwand des Energie Audits nicht durch das Effizienzpotenzial überhaupt gedeckt werden kann. Dann sollte der Betrieb doch lieber die Effizienzmaßnahme durchführen und damit zumindest etwas Energie sparen.

Der Gesetzgeber hat als Ausfluss aus der ersten Auditwelle 2015/2016 darauf reagiert und eine neue Bagatellschwelle eingeführt.

Betriebe mit einem dokumentierten Gesamtenergieverbrauch in den letzten Jahren von kleiner 
500.000 kWh/a (500 MWh/a) können ab sofort ein vereinfachtes Energieaudit durchführen.

Sie müssen dafür dem BAFA lediglich per Online-Erklärung mitteilen, wie hoch ihr Gesamtenergieverbrauch und ihre Energiekosten, jeweils pro Jahr und aufgeschlüsselt nach Energieträgern sind und dieses mit ausgewählten Basisdaten nachweisen. In diese Kategorie fallen rund 3.000 Unternehmen in Deutschland.

Immerhin ca. 3.000 Unternehmen fallen in diese Größenordnung – jetzt reicht eine Online Erklärung mit der Angabe der Energiekosten und des Energieverbrauchs dazu aus, das vereinfachte Verfahren anwenden zu können. Ein Energieverbrauch von 500 MWH/a entspricht Jahresenergiekosten von unter 10.000 €/a (netto).

Ohne Begatellschwelle sind die vollen Kosten eines Energie Audit der größte Einzelposten
in den Jahreskosten.

 

2. Verpflichtende Online-Meldung über Energieaudits

Der Prozess zur Meldung eines durchgeführten Energie Audits ist verändert worden. Audit-pflichtige Unternehmen müssen spätestens 2 Monate nach Abschluss des Energie Audits eine strukturierte Online-Meldung mit vielen Detailinformationen zum Energie Audit im extra dafür eingerichteten BAFA-Portal einstellen.

3. Zusätzliche Anforderungen an durchführende Energie Auditoren

Die durchführenden Energie Auditoren mussten vor 4 Jahren die Anforderungen gemäß DIN EN 16247 Teil 5 erfüllen. In der Neufassung des EDL-G gilt jetzt, dass die Energie Auditoren vor der Durchführung des Energie Audits bei der BAFA akkreditiert sein müssen. Eine nachträgliche Akkreditierung ist nicht vorgesehen.

Ab dem Jahr 2023 müssen die akkreditierten Energie Auditoren regelmäßige Fortbildungskurse zum Thema Energie nachweisen, um die Akkreditierung zu erhalten.

4. Neufassung des EDL-G im Internet

Externer Link auf Gesetze im Internet mit der pdf Version des EDL-G in der Novellierten Fassung vom 26. November 2019. Mit dem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite von DELTA ADVICE.

Energie Audit DIN 16247 für SEMATIC GROUP in Deutschland

Auch mittelständische Unternehmen sind von der Neuregelung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) in 2015 betroffen, wenn das Unternehmen mehrheitlich in einem größeren Konzernverbund integriert ist. In 2015 gelten in den EU Mitgliedsstaaten neue Regelungen zum verpflichtenden Energie Audit bis zum 5. Dezember 2015 – eben auch in Deutschland.

Mittelständisches Unternehmen LM Liftmaterial GmbH in Pliening bei München


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Immobilien Freistaat Bayern – Energie Audit nach DIN 16247

Zum 5. Dezember 2015 müssen alle Unternehmen, die nicht als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen) eingestuft werden, die Anforderungen des veränderten Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G erfüllen. Dieses neu gefasste Gesetz, legt fest, dass die betroffenen Unternehmen erstmalig zum Stichtag ein Energie Audit nach DIN 16247 nachweisen müssen.


Davon ausgenommen sind Unternehmen die bereits eine höherwertige Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS durchgeführt haben (oder in der Umsetzung sind).
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Energie einsparen – DELTA ADVICE unterstützt sienergy

Nachhaltig Energie einzusparen ist nicht nur sinnvoll sondern kann bei Unternehmen neben den monetären auch prozessuale Vorteile generieren. Unter dem Oberbegriff der Energieeffizienz gibt es diverse Themenstellungen und Herangehensweisen, die vor allem erst durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz einen hohen Nutzen erzeugen können.

Zusammenarbeit zwischen DELTA ADVICE und sienergy

sienergy hat sich als junges Unternehmen auf mobile und drahtlose Messlösungen spezialisiert. Die Messlösungen von sienergy sind ohne das Wissen um die sinnvolle Anwendung nur teilweise effektiv.
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