Energieberatung im Mittelstand durch BAFA bis Ende 2019 gefördert

Die neue Förderrichtlinie wird am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Das Förderprogramm wird somit übergangslos fortgeführt.

Mittelstand in der EU

Energieberatung für den Mittelstand ist eine Initialberatung für Unternehmen und soll mittelständische Unternehmen durch den Förderbetrag an das Thema Energieeffizienz heranführen und durch erste erfolgreich umgesetzte Maßnahmen Spaß auf mehr Energieeffizienz machen:

  • maximal 250 Mitarbeiter
  • maximal 50 Mio € Umsatz


Die Wertgrößen werden nach den Bestimmungen der EU berechnet, das bedeutet, das das betroffene Unternehmen „nach oben und unten“ konsolidiert wird.

Energieberatung im Mittelstand

Die Gesetzesgrundlage definiert den Begriff Energieberatung:

Die Energieberatung ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines
Betriebsablaufes oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Die Energieberatung entspricht den Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von Art. 2 Nr. 25, Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Anhang 6 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz.

Wichtige Änderungen im Förderprogramm

  • Anhebung des maximalen Förderbetrags der Energieberatung
  • Unternehmen mit maximal 10.000 Euro Energiekosten p.a.
    • 80% der förderfähigen Energieberatungskosten
    • Förderbetrag von 800 Euro auf 1.200 Euro angehoben
  • Unternehmen mit mehr als 10.000 Euro Energiekosten p.a.
    • 80% der förderfähigen Energieberatungskosten
    • Förderbetrag 8.000 Euro
  • Vereinfachungen in der Administration des Förderantrages

Die BAFA führt dazu aus:

Vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass mit dem aktuellen Förderhöchstbetrag von 800 Euro
nur sehr wenige Energieberatungen realisiert wurden, hoffen wir, dass mit dem erhöhten
Förderbetrag auch Unternehmen mit verhältnismäßig geringen Energiekosten, eine
Energieberatung in Anspruch nehmen werden, um somit zur Energieeffizienzverbesserung
und zum Klimaschutz beizutragen.

Die neue Richtlinie weist eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2019 auf.

Beitrag der DELTA ADVICE

Die DELTA ADVICE ist bei der KfW als Berater für „Energieberatung im Mittelstand“ und bei der BAFA als Energie Auditor akkreditiert. Wenn Sie Fragen zu Energieeffizienz, Energieeffizienzprogrammen und Förderungen haben wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.