TSCHECHIEN: REGIERUNG BESCHLIEßT WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN IM KAMPF GEGEN SARS-COV-2 („LOCKDOWN“)

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Neue Sars_Cov-2 Maßnahmen in der Tschechischen Republik

Die Regierung in der Tschechischen Republik hat heute am  21. Oktober 2019 eine Reihe von weiteren einschränkenden Maßnahmen im Kampf gegen SARS-CoV-2 verabschiedet, die nicht nur einen Großteil der Unternehmer, sondern auch das Leben aller Personen in Tschechien betreffen. Industrie ist nicht direkt betroffen.

Mit Wirkung ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, 6:00 Uhr 
werden aufgrund der neu getroffenen Regierungsmaßnahmen 
vor allem der Einzelhandelsverkauf, Dienstleistungen 
sowie der freie Personenverkehr eingeschränkt. 
Sie gelten jedoch nicht für den Großhandel oder Produktion.

 

Die vorstehend genannten Maßnahmen sollen (vorerst) bis zum 3. November 2020 gelten.

Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass sie bei weiterhin schlechter Entwicklung der Pandemie verlängert werden. Nachstehend geben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Einschränkungen.

Einschränkung des Einzelhandelsverkaufs und der Dienstleistungserbringung

Allgemein untersagt ist jeder Einzelhandelsverkauf und die Erbringung von Dienstleistungen in
einer Betriebsstätte, mit Ausnahme von wenigen ausdrücklich aufgeführten Tätigkeiten,
zu denen z. B. zählen:

  • der Verkauf von Lebensmitteln;
  • der Verkauf von Drogeriewaren;
  • der Verkauf von Blumen;
  • der Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften und Tabakprodukten;
  • der Betrieb von Kfz-Werkstätten;
  • der Verkauf von Haushaltsartikeln.

Eingeschränkt wird z. B.

  • der Betrieb von Friseursalons,
  • Elektronikgeschäften oder Buchhandlungen.

Weitere Einschränkungen betreffen auch Restaurants und Unterkunftseinrichtungen.

 


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